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Die Diskriminierung und Unterdrückung der jüdischen Minderheit war in der sächsischen Landeshauptstadt in den ersten Monaten nach der NS-Machtübernahme wohl weniger zu spüren gewesen als in einer Kleinstadt wie Hersfeld. Darauf deutet die Eingabe an den Hersfelder Magistrat hin, in der Arthur Hahn seiner Heimatstadt einen Besucherboycott ankündigte. ("Bekanntmachung" der NSDAP in der Hersfelder Zeitung vom 2. Sept. 1933.) "Das unerhörte Treiben nationalsozialistischer Übermenschen in meiner Vaterstadt Hersfeld veranlaßt mich", so Dr. jur. Arthur Hahn, "Ihnen mitzuteilen, daß ich fortan mit meiner Familie keinen Kuraufenthalt mehr dort nehmen werde, wie ich dies in den letzten Jahren gewohnt war." Es bedurfte wohl ausgesprochenen Mutes, wenn Arthur Hahn schriftlich weiter formuliert, "daß Hakenkreuz und Gesindel dort ihre nationalen Gefühle so zum Ausdruck bringen, wie es eine Schande für kultivierte Menschen ist." Vielleicht vertraute Arthur Hahn darauf, durch seine Meriten als ehemaliger Weltkriegssoldat sich schützend vor seine in Hersfeld verfolgten Familienmitglieder stellen zu können.
Die Hersfelder NSDAP, so ist es dem Zeitungsbericht zu entnehmen, sah sich in der "Pflicht, unseren Mitbürgern einen Brief bekanntzugeben, den ein Jude (...) in charakteristisch jüdischem Deutsch zu schreiben wagt."
Besonderer Anlass für Arthurs Empörung war wohl der milde Umgang mit den drei Erpressern, die im März 1933 in das Hahnsche Bankgebäude in Hersfeld eingedrungen waren und Geldzahlungen erzwungen hatten, schon nach wenigen Tagen aber aufgrund einer Amnestieregelung wieder freigelassen wurden.
(vgl. Bericht im Rotenburger Tageblatt vom 28. März 1933)



 




  
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Rotenburger Tageblatt vom 28. März 1933
(Überfall auf Bankhaus Hahn)


 




  
"Bekanntmachung" der NSDAP in der Hersfelder Zeitung vom 2. Sept. 1933