Josef Hahns
Großvater Jacob
Nussbaum, der
1896 in der
Klausstraße 18 in
(Bad) Hersfeld ein
Textilgeschäft
einrichtete
Josef Hahns
Großmutter
Jette Nußbaum
beim Stricken
Josef Hahns Mutter Rosa Hahn,
geb. Nußbaum, in der Sukka bei
der Feier des Laubhüttenfestes
Josef Hahns Großvater (mütterlicherseits) Jacob Nussbaum (1849-1919) richtete 1896 in der
Klausstraße 18 in (Bad) Hersfeld ein Textilgeschäft ein, das von Josef Hahns Eltern Adolf Hahn und Rosa,
geb. Nußbaum, fortgeführt wurde.
Jacob Nußbaum war 1896 mit Ehefrau und den sechs Kindern aus Niederaula in die nahegelegene
Kreisstadt Hersfeld gezogen. Dieser Schritt war kennzeichnend für das Verhalten vieler jüdischer
Geschäftsleute, die es mit der Aufhebung der Niederlassungsbeschränkungen infolge der völligen
Gleichstellung der Juden seit 1867 aus den Dörfern in die wirtschaftlich attraktiveren Städte zog. Für die
Synagogengemeinde wie auch die Gemeinde Niederaula insgesamt war der Wegzug der Nußbaums
sicherlich ein großer Verlust, denn sie gehörten zu den besten Steuerzahlern im Ort, wozu auch eine
Erbschaft beitrug, welche Jacob Nußbaum gemacht hatte. Mit seiner Übersiedlung nach Hersfeld verloren
die Niederaulaer Juden auch ihren seit 1880 amtierenden Gemeindevorsteher. Sein guter Ruf und
Lebenswandel wurde aktenkundig, als der Gendarm Leinweber 1880 ein polizeiliches Führungszeugnis zu
schreiben hatte, das für Jacob Nußbaums Ernennung zum Gemeindevorsteher von den Behörden
angefordert worden war: "Er besitzt die reichsten Kenntnisse zur Begleitung des hier in Rede stehenden
Amtes, denn er war Unteroffizier und Etappenkommandant, Kurfürstlicher Schreiber und ist sehr
charaktervoll. Sodann soll Nußbaum auch in religiöser Beziehung am meisten ausgebildet sein und jetzt
die Stelle des Vorbeters und Vorlesers der Wochenabschnitte in der Thora für den fehlenden Lehrer
ersetzen."
Auch in Hersfeld wußte man Jacob Nußbaums Qualitäten zu schätzen. Von 1898 bis 1904 amtierte er
dort - zusammen mit Isaak Goldschmidt - als Vorsteher der (erst) 1878 gegründeten
Synagogengemeinde.