Projekt: Ruth Gützlaff-Katzenstein
Ruth Katzensteins Mutter Wyla, geb. Grimmer,
bezichtigte sich, unmittelbar vor der Eheschließung
mit Siegfried Katzenstein ein Verhältnis mit ihrem
Vetter Max Grimmer gehabt zu haben, aus dem Ruth
hervorgegangen sei. Daraufhin wurde ihre Tochter
Ruth am 17. August 1942 vom Landgericht Berlin
zur "reinrassigen" Deutschen erklärt.
Grundlage für dieses Urteil bildete ein Gutachten
der "Poliklinik für Erb- und Rassenpflege in Berlin-Charlottenburg". Der Inhalt dieses Gutachtens:
1. Der Prüfling weist keine kennzeichnend
jüdischen Rassenmerkmale auf.
2. Nach dem Erscheinungsbild des Prüflings ist
nicht anzunehmen, daß er von seinem
gesetzlichen Vater abstammt.
3. Es ist vielmehr anzunehmen, daß der
Prüfling von einem Mann deutschen oder
artverwandten Blutes (in vorliegendem
Fall ist an Grimmer zu denken) erzeugt
worden ist.