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Projekt: Ruth Gützlaff-Katzenstein
Ruth Katzensteins Mutter Wyla, geb. Grimmer, bezichtigte sich, unmittelbar vor der Eheschließung mit Siegfried Katzenstein ein Verhältnis mit ihrem Vetter Max Grimmer gehabt zu haben, aus dem Ruth hervorgegangen sei. Daraufhin wurde ihre Tochter Ruth am 17. August 1942 vom Landgericht Berlin zur "reinrassigen" Deutschen erklärt.
Grundlage für dieses Urteil bildete ein Gutachten
der "Poliklinik für Erb- und Rassenpflege in Berlin-Charlottenburg". Der Inhalt dieses Gutachtens:
1. Der Prüfling weist keine kennzeichnend jüdischen Rassenmerkmale auf.
2. Nach dem Erscheinungsbild des Prüflings ist nicht anzunehmen, daß er von seinem gesetzlichen Vater abstammt.
3. Es ist vielmehr anzunehmen, daß der
Prüfling von einem Mann deutschen oder
artverwandten Blutes (in vorliegendem
Fall ist an Grimmer zu denken) erzeugt
worden ist.