Jakob Nussbaum konnte seine Ausreise im Oktober 1933 zwar noch selbst organisieren, es war jedoch kein freiwilliger Abschied. Für „undeutsche“ Künstler war jetzt kein Platz mehr. Der Kampfbund für Deutsche Kultur hatte mit der NS-Machtübernahme sein Ziel erreicht, „entartete Kunst“ war jetzt von öffentlicher Unterstützung ausgeschlossen, ihre Vertreter erhielten keine öffentlichen Aufträge mehr. Damit wurde ihnen praktisch die materielle Existenzgrundlage entzogen. Noch gravierender für Nussbaum war die fristlose Entlassung als Lehrer an der Städtischen Kunstgewerbeschule und Leiter eines Meisterateliers, die ihm der neue Direktor ins Haus schickte. Nach dem Gesetz zur „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ waren  „Nicht-arische“ nicht länger in öffentlichen Ämtern oder Positionen geduldet. Auch als prominentes Logenmitglied (1932/33 fungierte er als Präsident der Hermann-Cohen-Loge im Rahmen des Großordens B´nai B´rith) gehörte Jakob Nussbaum zu dem Personenkreis, der mit permanenten Anfeindungen und Behinderungen zu rechnen hatte.
  
Jakob Nussbaum, ca. 1930