Jakob Nussbaum konnte seine Ausreise im Oktober 1933
zwar noch selbst organisieren, es war jedoch kein freiwilliger
Abschied. Für „undeutsche“ Künstler war jetzt kein Platz
mehr. Der Kampfbund für Deutsche Kultur hatte mit der
NS-Machtübernahme sein Ziel erreicht, „entartete Kunst“
war jetzt von öffentlicher Unterstützung ausgeschlossen, ihre
Vertreter erhielten keine öffentlichen Aufträge mehr. Damit
wurde ihnen praktisch die materielle Existenzgrundlage
entzogen. Noch gravierender für Nussbaum war die fristlose
Entlassung als Lehrer an der Städtischen
Kunstgewerbeschule und Leiter eines Meisterateliers, die ihm
der neue Direktor ins Haus schickte. Nach dem Gesetz zur
„Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ waren „Nicht-arische“ nicht länger in öffentlichen Ämtern oder Positionen
geduldet. Auch als prominentes Logenmitglied (1932/33
fungierte er als Präsident der Hermann-Cohen-Loge im
Rahmen des Großordens B´nai B´rith) gehörte Jakob
Nussbaum zu dem Personenkreis, der mit permanenten
Anfeindungen und Behinderungen zu rechnen hatte.