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Rotenburg/Fulda, am 23. Dezember 1938.
Gemäß § 2 der 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 17. August 1938 hat der Nebenbezeichnete mit Erklärung vom 22. Dezember 1938 mit der Wirkung vom 1. Januar 1939 ab zusätzlich den weiteren Vornamen Israel angenommen.
Der Standesbeamte
(Unterschrift)

Der Eintrag betr. Adolph Speiers "Namensänderung" im Geburtsregister ist durch den Bezug auf die gesetzliche Regelung -im Vergleich zu dem Eintrag im Aufgebotsregister weniger missverständlich - der dortige Eintrag ließ die erzwungene Namensänderung als freie Entscheidung der Betroffenen erscheinen.

Ein volles Jahrzehnt später, am 2. März 1949, macht  das Standesamt auch im Geburtsregister den diskriminierenden Eintrag rückgängig:
Der Vorname "Israel" im vorstehenden Randverwerk wird gelöscht.