Rotenburg/Fulda, am 23. Dezember 1938.
Gemäß § 2 der 2. Verordnung zur Durchführung des
Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und
Vornamen vom 17. August 1938 hat der
Nebenbezeichnete mit Erklärung vom 22. Dezember
1938 mit der Wirkung vom 1. Januar 1939 ab
zusätzlich den weiteren Vornamen Israel
angenommen.
Der Standesbeamte
(Unterschrift)
Der Eintrag betr. Adolph Speiers
"Namensänderung" im Geburtsregister ist durch
den Bezug auf die gesetzliche Regelung -im
Vergleich zu dem Eintrag im Aufgebotsregister
weniger missverständlich - der dortige Eintrag ließ
die erzwungene Namensänderung als freie
Entscheidung der Betroffenen erscheinen.
Ein volles Jahrzehnt später, am 2. März 1949,
macht das Standesamt auch im Geburtsregister
den diskriminierenden Eintrag rückgängig:
Der Vorname "Israel" im vorstehenden Randverwerk
wird gelöscht.