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Die "Arisierung" von Josephs Firma war schon vor der Verordnung vom 3.12.1938 und vor den Schrecken des Novemberpogroms voll im Gange. Anfang Oktober 1938 kam die Genehmigung des Regierungspräsidenten für die Geschäftsübernahme durch B. und K. zum Kaufpreis in Höhe des niedrigen Einheitswertes, der dann am 18.11. 1938 die Verfügung zur "Arisierung" folgte. Die Käufer erwarben zunächst nur Einrichtung und Warenlager und mieteten den Laden. Von dem erzielten Kaufpreis und der Mieteinnahme musste die Familie Strauss ihren Lebensunterhalt bestreiten! Doch ein "arischer" Laden zur Miete in einem Judenhaus! Das war für die NS-Partei allerdings unhaltbar. So erfolgte später auch der Verkauf von Haus- und Grundbesitz an B. und K. - wann genau ist nicht bekannt. Die Hünfelderin G. Kraus meinte, dass Josephs Freund und früherer Mitbewohner Eckert, seit 1933 am Finanzamt Fulda tätig, die Sache aber hinausgezögert habe: Und dieser Eckert hats fertiggebracht, den Einheitswert von ca. 5000 auf ca. 20000 hochzuschaffen. Ob das möglich war und nicht eher einen Vorgang der späteren Rückerstattung nach dem Krieg betraf, sei dahin gestellt.  Bekommen hat Joseph diese Summe keinesfalls. Aber wenigstens konnte die Familie weiter im Haus wohnen bleiben, nach dem Verkauf als Mieter.
 
Von der "Kristallnacht" bis zur Deportation