oben: Die Nähmaschinenfabrik Wertheim in Bornheim im Jahre 1868.
unten: Schreiben von J. Wertheim v. 14. Juni 1868 betr.
Krankenversicherung seiner ca. 80 Arbeiter
In Frankfurt gab es bis zum Erlass der
Gewerbeordnung vom 1. Mai 1864 keine
allgemeine Gewerbefreiheit, sodass ihm
als Zugereistem die Gründung eines
Produktionsbetriebs zunächst verwehrt
war. Wohl aber konnte er sich dort als
Händler mit Nähmaschinen betätigen - für
seine eigenen, in Hanau gefertigten
Produkte und auch für Importe aus
Nordamerika.
1867 konnte J.W. ein Grundstück in
Frankfurt-Bornheim (Burgstraße) kaufen
und dort 1868 mit 80 Arbeitern die
Produktion von Nähmaschinen
aufnehmen. Drei Jahre später
beschäftigte er bereits an die
dreihundert. 1883 fertigten rund 600
Arbeiter die Stückzahl von 35.000
Wertheim-Nähmaschinen. Die meisten
gingen in den Export - nach Südamerika
und Australien, wo die Wertheimprodukte
eine Art Monopolstellung erwarben.
„Foto“ Wertheim-Fabrik 1868 (Engel, S.11)
Klick: Vollbild des Schreibens v. 14.06.1868