oben: Die Nähmaschinenfabrik Wertheim in Bornheim im Jahre 1868.
unten: Schreiben von J. Wertheim v. 14. Juni 1868 betr. Krankenversicherung seiner ca. 80 Arbeiter
In Frankfurt gab es bis zum Erlass der Gewerbeordnung vom 1. Mai 1864 keine allgemeine Gewerbefreiheit, sodass ihm als Zugereistem die Gründung eines Produktionsbetriebs zunächst verwehrt war. Wohl aber konnte er sich dort als Händler mit Nähmaschinen betätigen - für seine eigenen, in Hanau gefertigten Produkte und auch für Importe aus Nordamerika.
1867 konnte J.W. ein Grundstück in Frankfurt-Bornheim (Burgstraße) kaufen und dort 1868 mit 80 Arbeitern die Produktion von Nähmaschinen aufnehmen. Drei Jahre später beschäftigte er bereits an die dreihundert. 1883 fertigten rund 600 Arbeiter die Stückzahl von 35.000 Wertheim-Nähmaschinen. Die meisten gingen in den Export - nach Südamerika und Australien, wo die Wertheimprodukte eine Art Monopolstellung erwarben.



  

 „Foto“ Wertheim-Fabrik 1868 (Engel, S.11)
  
Klick: Vollbild des Schreibens v. 14.06.1868