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Nur über eine Intervention der landgräflichen Regierung war es Leiser Wertheim 1824 gelungen, vom Rotenburger Stadtrat eine Heiratsgenehmigung und die Zulassung als Schnittwarenhändler zu bekommen.

Wie sehr sich in jenen Jahren eine Abwehrfront gegen jüdische Stadtbewohner gebildet hatte, verdeutlicht die aggressive Stellungnahme des Rotenburger Magistrats vom 28. August 1824: "Die Juden sind bekanntlich bei ihrem faulen Schacherleben zur unverhältnismäßigen Fortpflanzung im höchsten Grade geneigt und geeignet, indem sie größtenteils ihre Weiber nur für Putz und Wollust halten!"

Leiser Wertheim hatte seinen am 29. August 1824 vorgelegten Widerspruch u. a. damit begründet, dass es in Rotenburg keine Kaufmannsgilde gäbe und ihm daher die Konzession für ein Handelsgeschäft nicht verweigert werden dürfe.

Vor allem aber führte er das persönliche Interesse eines Magistratsmitglieds als Grund für die Ablehnung seines Gesuchs an. Leiser Wertheim scheute sich nicht, massive Anschuldigungen gegen den Rotenburger Ratsherrn zu formulieren:
"Leider zu bekannt ist es nemlich, daß jener Mann, welcher neben einer bedeutenden Oeconomie einen starken Spezerey-, Leinen-, Eisen- und Holzhandel treibt, troz seiner großen Wohlhabenheit so von Habsucht durchdrungen ist, daß er keinem seiner Nebenmenschen das Brod gönnt."