Die sich Ende März 1933 steigernden Ausschreitungen gegenüber jüdischen Bürgern und
Geschäftsleuten wurden schließlich von der NS-Parteileitug zu einer zentral gelenkten Aktion
zusammengefasst als "Abwehrmaßnahme gegen jüdische Greuelpropaganda im Ausland":
"In jeder Ortsgruppe und Organisationsgliederung der NSDAP sind sofort Aktionskomitees zu bilden zur
praktischen planmäßigen Durchführung des Boykotts jüdischer Geschäfte, jüdischer Waren, jüdischer
Ärzte und jüdischer Rechtsanwälte." Termin: Samstag, 1. April 1933, punkt 10 Uhr.
Im Bericht der Hersfelder Zeitung vom 29. März 1933 hieß es (als Verlautbarung der NSDAP): "Wir
fordern alle Juden im Ausland auf, im Interesse der Judenschaft von ihren verwerflichen Methoden dem
deutschen Volk gegenüber Abstand zu nehmen."
Mit der Machtergreifung war für Hitler die Zeit gekommen, den fanatischen Antisemiten seine
Entschlossenheit in der Judenfrage zu zeigen. Am 1. April 1933 wurde auf Erlass Hitlers ein Boykott aller
jüdischen Geschäfte, Arztpraxen und Anwaltskanzleien durchgeführt. Die uniformierte SA (Abk. für
Sturmabteilung) stellte vor allen derartigen Gebäuden Wachtposten auf, welche die Kunden und Patienten
am Zutritt hindern sollten. Der Boykott wurde schon nach einem Tag abgeblasen, denn die Reaktionen
des Auslands, vor allem Amerikas, waren so heftig, dass Hitler erkannte, die lebensnotwendigen
Wirtschaftsbeziehungen würden gefährdet sein. .
Dem Ausland gegenüber wurde erklärt, die Juden in Deutschland würden nicht behelligt und gingen ohne
jede Einschränkung ihren Berufen und Geschäften nach. Zugleich wurden sie aber für das
Bekanntwerden des Boykotts verantwortlich gemacht. Es sei alles eine Lüge der Juden. Sollten sie "neue
Lügen" über Deutschland verbreiten, so müssten sie mit schwersten Strafen rechnen. Sollte je ein Krieg
ausbrechen, so nur aufgrund ihrer Verleumdung Deutschlands. Dann würden sie alle vernichtet werden.
Es wurde klargemacht, dass die Juden in Deutschland Hitlers Geiseln waren.