Spätestens
seit Beginn des 13. Jahrhunderts wird Juden vorgeworfen, Ritualmorde zu begehen,
d. h. Nichtjuden, v. a. Knaben, zu ermorden, um ihr Blut zu rituellen Zwecken
zu mißbrauchen. Das Blut würde zum Pessach-Fest den Mazzen beigemischt
und so verzehrt werden. Dieser Vorwurf ist umso absurder, als durch das Gesetz
den Juden jeglicher Blutgenuß verboten ist. Blut enthält (3. Buch
Mose, 17:14) den Geist des Lebens und muß weggeschüttet werden. Zwar
nahm Papst Innozenz IV. die Juden gegen diese absurde Anklage in Schutz, doch
kamen solche Beschuldigungen immer wieder auf und dienten als Vorwand für
die Unterdrückung der jüdischen Gemeinden. Der Ritualmordvorwurf führte
über Jahrhunderte hin zu schwersten Verfolgungen der Juden. In Hitler-Deutschland
benutzte Julius Streicher in seinem "Stürmer" den Ritualmordvowurf
zu skrupelloser Judenhetze.
Die Ritualmord-Beschuldigung wurde in Deutschland zum ersten Mal in Fulda erhoben,
als 1235 zu Weihnachten bei einem Mühlenbrand mehrere Kinder ums Leben
kamen. Die Fuldaer Juden wurden beschuldigt, die Kinder umgebracht zu haben,
um deren Blut zu Medizin zu verarbeiten. Auf Anweisung des Fürstabts von
Fulda wurden darauf hin 32 Juden getötet. Die Juden, die dem Massaker entkommen
waren, trugen ihre Sache Kaiser Friedrich II. vor, während der Fuldaer
Abt seinerseits dem Kaiser die Leichen der Kinder als "Schuldbeweis"
zuschickte. Nach einjähriger Untersuchung und Verhandlung wurden die Fuldaer
Juden durch das kaiserliche Gericht von jedem Verdacht freigesprochen.