Spätestens seit Beginn des 13. Jahrhunderts wird Juden vorgeworfen, Ritualmorde zu begehen, d. h. Nichtjuden, v. a. Knaben, zu ermorden, um ihr Blut zu rituellen Zwecken zu mißbrauchen. Das Blut würde zum Pessach-Fest den Mazzen beigemischt und so verzehrt werden. Dieser Vorwurf ist umso absurder, als durch das Gesetz den Juden jeglicher Blutgenuß verboten ist. Blut enthält (3. Buch Mose, 17:14) den Geist des Lebens und muß weggeschüttet werden. Zwar nahm Papst Innozenz IV. die Juden gegen diese absurde Anklage in Schutz, doch kamen solche Beschuldigungen immer wieder auf und dienten als Vorwand für die Unterdrückung der jüdischen Gemeinden. Der Ritualmordvorwurf führte über Jahrhunderte hin zu schwersten Verfolgungen der Juden. In Hitler-Deutschland benutzte Julius Streicher in seinem "Stürmer" den Ritualmordvowurf zu skrupelloser Judenhetze.
Die Ritualmord-Beschuldigung wurde in Deutschland zum ersten Mal in Fulda erhoben, als 1235 zu Weihnachten bei einem Mühlenbrand mehrere Kinder ums Leben kamen. Die Fuldaer Juden wurden beschuldigt, die Kinder umgebracht zu haben, um deren Blut zu Medizin zu verarbeiten. Auf Anweisung des Fürstabts von Fulda wurden darauf hin 32 Juden getötet. Die Juden, die dem Massaker entkommen waren, trugen ihre Sache Kaiser Friedrich II. vor, während der Fuldaer Abt seinerseits dem Kaiser die Leichen der Kinder als "Schuldbeweis" zuschickte. Nach einjähriger Untersuchung und Verhandlung wurden die Fuldaer Juden durch das kaiserliche Gericht von jedem Verdacht freigesprochen.

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Angeblicher "Ritualmord" an Simon von Trient - drastisch dargestellt in der 1493 erschienenen populären Schedel' schen Weltchronik.

Klick: Ritualmord-Beschuldigungen im NS-Hetzblatt "Der Stürmer" 1933/34
     
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