Erstmals 
  seit dem Mittelalter war im Jahre 1819 die jüdische Bevölkerung nicht 
  nur einzelner Orte Verfolgungen ausgesetzt, begleitet von dem Spott- und Hetzruf 
  Hepp-Hepp als gemeinsamem Losungswort. Der Ablauf war überall 
  ähnlich: Fensterscheiben wurden eingeworfen, Läden geplündert, 
  Brände gelegt, hier und dort auch Synagogen verwüstet und Juden auf 
  offener Straße mißhandelt. In der ersten Oktoberhälfte 1819 
  zeigten sich an mehreren Orten Kurhessens Spuren anti-jüdischer Umtriebe, 
  die einen allgemeinen Ausbruch der Judenverfolgung zu einem heimlich verabredeten 
  Termin befürchten ließen. Ein Kaufmann aus Rotenburg erzählte 
  im thüringischen Vacha, am 18. Oktober 1819, dem Jahrestag der Niederlage 
  Napoleons, sollten die Juden geplündert und verjagt werden. Tatsächlich 
  fand man in Rotenburg um den 10.10.1819 am Rathaus eine Bekanntmachung 
  angeschlagen, die den Juden eine Galgenfrist (von acht Tagen?) zum 
  Verlassen der Stadt setzte. Auf heimlich ausgestreuten Zetteln war zu lesen: 
  Den 18ten October wird hep, hep! gegeben, der Schauplatz ist in allen 
  Straßen.
  Neuere Erklärungsversuche deuten die Ausschreitungen gegen Juden in der 
  ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts als Ersatzhandlung: die eigentlich gemeinten 
  Objekte seien die Repräsentanten der etablierten Ordnung gewesen, die aber 
  aufgrund der ungleichen Kräfteverhältnisse dem aggressiven Protest 
  entzogen waren. Es ging aber neben Protest gegen Not und Teuerung, der sich 
  in Aggression gegen Juden ein Ventil suchte, in erheblichem Maße auch 
  darum, die bürgerliche Gleichstellung der Juden aufzuhalten bzw. rückgängig 
  zu machen. Vielerorts war eine Komplizenschaft zwischen der Obrigkeit und dem 
  gewalttätigen Mob sichtbar: Polizei und Bürgergarde hielten sich deutlich 
  zurück und griffen häufig erst ein, wenn der Mob sich ausgetobt hatte. 
  Nicht selten waren Angehörige der höheren Stände 
  für die Inszenierung der Ausschreitungen verantwortlich.