Außer den steinernen Gedenksteinen
seitens der Gemeinden wurde den
Gefallenen des Ersten Weltkrieges
auch noch in anderer Form von
offizieller Seite ein ehrendes Gedenken
zuteil.
Laut kriegsministerieller Verfügung
vom 29.3.1915 sollte den Angehörigen
verstorbener Kriegsteilnehmer ein
Gedenkblatt zugestellt werden. Nach
„Allerhöchster Willensmeinung“ vom
6.3.1917 sollten die Gedenkblätter
möglichst durch die zuständigen
Geistlichen oder Religionslehrer der
betreffenden Religionsgemeinschaft
den Angehörigen ausgehändigt werden.
Gedenkblatt für Markus Jakob,
Niederaula, geb. 4.6.1891, der am 1.
Febr. 1915 als Angehöriger des
Reserve-Infanterie-Regiments 83
sein Leben ließ.