Außer den steinernen Gedenksteinen seitens der Gemeinden wurde den Gefallenen des Ersten Weltkrieges auch noch in anderer Form von offizieller Seite ein ehrendes Gedenken zuteil.
Laut kriegsministerieller Verfügung vom 29.3.1915 sollte den Angehörigen verstorbener Kriegsteilnehmer ein Gedenkblatt zugestellt werden. Nach „Allerhöchster Willensmeinung“ vom 6.3.1917 sollten die Gedenkblätter möglichst durch die zuständigen Geistlichen oder Religionslehrer der betreffenden Religionsgemeinschaft den Angehörigen ausgehändigt werden.

  
Gedenkblatt für Markus Jakob, Niederaula, geb. 4.6.1891, der am        1. Febr. 1915 als Angehöriger des Reserve-Infanterie-Regiments 83 sein Leben ließ.