Mitglieder des Jungdeutschen Ordens waren es, die in der Nacht vom 5. auf den 6. November 1924 die Hersfelder Synagoge schändeten, nachdem sie sich bereits den Abend über durch antisemitisch-völkische Hetzreden in Hersfelder Lokalen hervorgetan hatten. In erster Instanz brachte ihnen dies Gefängnisstrafen zwischen fünf und zehn Monaten ein. Fünf Fenster der Hersfelder Synagoge hatten die Täter eingeschlagen, den Vorhang zum Thoraschrein abgerissen und in der Fulda versenkt. Die Große Strafkammer des Landgerichts Kassel setzte in zweiter Instanz die Haftstrafen auf drei bis fünf Monate herab.
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Das "Casseler Volksblatt" vom 15.01.1925 berichtete in großer Aufmachung von der "Tempelschändung in Hersfeld".
       
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