Nach wie vor war die Niederlassung von Juden nur möglich, wenn der
betreffende Jude den Schutz des Landesherren in Form eines Schutzbriefes
für sich und seine Familie samt Gesinde erkaufte. Wurde der jüdische
Einwohner für würdig befunden, galt dieser Schutz für sich, seine Familie
und sein Gesinde. Nur der älteste Sohn oder Schwiegersohn hatte, wenn er
erwachsen wurde, eine gewisse Chance, diesen Schutz auch zu erhalten.
Die jüngeren Kinder mussten sich meist, wenn sie erwachsen waren, eine
neue Bleibe suchen. Mit dieser Maßnahme wurde die Zahl der jüdischen
Einwohner reglementiert und eingeschränkt. Die Handwerkerzünfte und
Kaufmannsgilden waren die treibende Kraft, Juden als Konkurrenten
auszuschalten. Da Juden größeren Grundbesitz nicht erwerben durften,
ihnen also auch der landwirtschaftliche Beruf vorenthalten wurde, blieb
ihnen nur der Klein- und Trödelhandel, um zu überleben. Das
Federlappengeld musste man bezahlen, um einen Beitrag für die
herrschaftliche Jagd zu leisten. Als Beispiel erscheint an dieser Stelle der
Schutzbrief des Rotenburger Juden Levi LEVI.
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Schutzbrief
(1805 in Posen
ausgestellt) des
Zacharias
Hamburger
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Schutzbrief von
1708 für den
Rotenburger Juden
Levi Levi