In der Mitte des 17. Jahrhunderts, in einer Zeit wirtschaftlichen Niedergangs während und im Gefolge des Dreißigjährigen Krieges, werden die Juden überall in den deutschen Landen wieder als Störfaktor entdeckt, so auch in Niederhessen. Auf dem Landtag der niederhessischen Ritterschaft im Jahre 1640 wurde nicht nur eine Neuveröffentlichung der Judenordnung von 1539 verlangt, sondern auch zusätzliche verschärfende Bestimmungen: Verbot von gottesdienstlichen Handlungen in Privathäusern, Untersagung des Handels an christlichen Feiertagen und nach Möglichkeit die Isolierung von der christlichen Bevölkerung. Zu letzterem Zweck forderte die Ritterschaft das Tragen von Erkennungszeichen, wie das sonst im Reich vorgeschrieben war: nach der Reichspolizeiordnung von 1530 ein gelber Ring “an dem Rock oder Kappen”. Die Landstände drängten Landgräfin-Regentin Amalie zu Zwangsmaßnahmen, in der Hoffnung, “eine in langer Knechtschaft und religiöser Absonderung verhärtete Sekte christlicher Verbrüderung entgegen zu führen”. In dieser Situation konsultierte die Landgräfin - wie in vielen anderen Fällen - ihren Schwager, den Landgrafen Hermann von Hessen-Rotenburg. Hermann riet ihr von Zwangsmaßnahmen der genannten Art ab, man solle es zunächst eher mit der Bekehrung der Juden zum Christentum versuchen. Mit der Verordnung vom 28. Juni 1647 wurden dann Missionsbezirke eingerichtet und jeweils zuständige Geistliche für das Bekehrungswerk benannt. Diese aber zeigten sich nur sehr bedingt zu dieser Aufgabe bereit, obwohl ihnen für die zu erwartende Mühe angemessene materielle Entschädigung in Form von Geld (15 Gulden jährlich) und Lieferung von einem Viertel Korn, zwei Viertel Hafer und zwei Viertel Gerste in Aussicht gestellt wurde.
“Da diese jahrelang rückständig blieb, vielleicht gar nie bezahlt worden ist, so war ein besonderer Eifer zu dem Werk, wo er etwa vorhanden gewesen, bald verflogen”, hält Hugo Brunner, der Biograph des Hofpredigers von Landgräfin Amalie, noch 1903 resignierend und bedauernd fest.
Diese aber zeigten sich nur sehr bedingt zu dieser Aufgabe bereit, obwohl ihnen für die zu erwartende Mühe angemessene materielle Entschädigung in Form von Geld (15 Gulden jährlich) und Lieferung von einem Viertel Korn, zwei Viertel Hafer und zwei Viertel Gerste in Aussicht gestellt wurde. “Da diese jahrelang rückständig blieb, vielleicht gar nie bezahlt worden ist, so war ein besonderer Eifer zu dem Werk, wo er etwa vorhanden gewesen, bald verflogen”, hält Hugo Brunner, der Biograph des Hofpredigers von Landgräfin Amalie, noch 1903 resignierend und bedauernd fest.

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Landgräfin Amalie
 
Gruft des Landgrafen Hermann von Hessen-Rotenburg in der Stiftskirche.
In der Gruft allegorische Darstellung der menschlichen Existenz ("homo bulla" = der Mensch als (Seifen-) Blase: Ausdruck barocken Lebensgefühls menschlicher Unvollkommenheit u. Eitelkeit / "vanitas")
     
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