In 
  der Mitte des 17. Jahrhunderts, in einer Zeit wirtschaftlichen Niedergangs während 
  und im Gefolge des Dreißigjährigen Krieges, werden die Juden überall 
  in den deutschen Landen wieder als Störfaktor entdeckt, so auch in Niederhessen. 
  Auf dem Landtag der niederhessischen Ritterschaft im Jahre 1640 wurde nicht 
  nur eine Neuveröffentlichung der Judenordnung von 1539 verlangt, sondern 
  auch zusätzliche verschärfende Bestimmungen: Verbot von gottesdienstlichen 
  Handlungen in Privathäusern, Untersagung des Handels an christlichen Feiertagen 
  und nach Möglichkeit die Isolierung von der christlichen Bevölkerung. 
  Zu letzterem Zweck forderte die Ritterschaft das Tragen von Erkennungszeichen, 
  wie das sonst im Reich vorgeschrieben war: nach der Reichspolizeiordnung von 
  1530 ein gelber Ring an dem Rock oder Kappen. Die Landstände 
  drängten Landgräfin-Regentin Amalie zu Zwangsmaßnahmen, in der 
  Hoffnung, eine in langer Knechtschaft und religiöser Absonderung 
  verhärtete Sekte christlicher Verbrüderung entgegen zu führen. 
  In dieser Situation konsultierte die Landgräfin - wie in vielen anderen 
  Fällen - ihren Schwager, den Landgrafen Hermann von Hessen-Rotenburg. Hermann 
  riet ihr von Zwangsmaßnahmen der genannten Art ab, man solle es zunächst 
  eher mit der Bekehrung der Juden zum Christentum versuchen. Mit der Verordnung 
  vom 28. Juni 1647 wurden dann Missionsbezirke eingerichtet und jeweils zuständige 
  Geistliche für das Bekehrungswerk benannt. Diese aber zeigten sich nur 
  sehr bedingt zu dieser Aufgabe bereit, obwohl ihnen für die zu erwartende 
  Mühe angemessene materielle Entschädigung in Form von Geld (15 Gulden 
  jährlich) und Lieferung von einem Viertel Korn, zwei Viertel Hafer und 
  zwei Viertel Gerste in Aussicht gestellt wurde. 
  Da diese jahrelang rückständig blieb, vielleicht gar nie bezahlt 
  worden ist, so war ein besonderer Eifer zu dem Werk, wo er etwa vorhanden gewesen, 
  bald verflogen, hält Hugo Brunner, der Biograph des Hofpredigers 
  von Landgräfin Amalie, noch 1903 resignierend und bedauernd fest.
  Diese aber zeigten sich nur sehr bedingt zu dieser Aufgabe bereit, obwohl ihnen 
  für die zu erwartende Mühe angemessene materielle Entschädigung 
  in Form von Geld (15 Gulden jährlich) und Lieferung von einem Viertel Korn, 
  zwei Viertel Hafer und zwei Viertel Gerste in Aussicht gestellt wurde. Da 
  diese jahrelang rückständig blieb, vielleicht gar nie bezahlt worden 
  ist, so war ein besonderer Eifer zu dem Werk, wo er etwa vorhanden gewesen, 
  bald verflogen, hält Hugo Brunner, der Biograph des Hofpredigers 
  von Landgräfin Amalie, noch 1903 resignierend und bedauernd fest.