In
der Mitte des 17. Jahrhunderts, in einer Zeit wirtschaftlichen Niedergangs während
und im Gefolge des Dreißigjährigen Krieges, werden die Juden überall
in den deutschen Landen wieder als Störfaktor entdeckt, so auch in Niederhessen.
Auf dem Landtag der niederhessischen Ritterschaft im Jahre 1640 wurde nicht
nur eine Neuveröffentlichung der Judenordnung von 1539 verlangt, sondern
auch zusätzliche verschärfende Bestimmungen: Verbot von gottesdienstlichen
Handlungen in Privathäusern, Untersagung des Handels an christlichen Feiertagen
und nach Möglichkeit die Isolierung von der christlichen Bevölkerung.
Zu letzterem Zweck forderte die Ritterschaft das Tragen von Erkennungszeichen,
wie das sonst im Reich vorgeschrieben war: nach der Reichspolizeiordnung von
1530 ein gelber Ring an dem Rock oder Kappen. Die Landstände
drängten Landgräfin-Regentin Amalie zu Zwangsmaßnahmen, in der
Hoffnung, eine in langer Knechtschaft und religiöser Absonderung
verhärtete Sekte christlicher Verbrüderung entgegen zu führen.
In dieser Situation konsultierte die Landgräfin - wie in vielen anderen
Fällen - ihren Schwager, den Landgrafen Hermann von Hessen-Rotenburg. Hermann
riet ihr von Zwangsmaßnahmen der genannten Art ab, man solle es zunächst
eher mit der Bekehrung der Juden zum Christentum versuchen. Mit der Verordnung
vom 28. Juni 1647 wurden dann Missionsbezirke eingerichtet und jeweils zuständige
Geistliche für das Bekehrungswerk benannt. Diese aber zeigten sich nur
sehr bedingt zu dieser Aufgabe bereit, obwohl ihnen für die zu erwartende
Mühe angemessene materielle Entschädigung in Form von Geld (15 Gulden
jährlich) und Lieferung von einem Viertel Korn, zwei Viertel Hafer und
zwei Viertel Gerste in Aussicht gestellt wurde.
Da diese jahrelang rückständig blieb, vielleicht gar nie bezahlt
worden ist, so war ein besonderer Eifer zu dem Werk, wo er etwa vorhanden gewesen,
bald verflogen, hält Hugo Brunner, der Biograph des Hofpredigers
von Landgräfin Amalie, noch 1903 resignierend und bedauernd fest.
Diese aber zeigten sich nur sehr bedingt zu dieser Aufgabe bereit, obwohl ihnen
für die zu erwartende Mühe angemessene materielle Entschädigung
in Form von Geld (15 Gulden jährlich) und Lieferung von einem Viertel Korn,
zwei Viertel Hafer und zwei Viertel Gerste in Aussicht gestellt wurde. Da
diese jahrelang rückständig blieb, vielleicht gar nie bezahlt worden
ist, so war ein besonderer Eifer zu dem Werk, wo er etwa vorhanden gewesen,
bald verflogen, hält Hugo Brunner, der Biograph des Hofpredigers
von Landgräfin Amalie, noch 1903 resignierend und bedauernd fest.