Den Schutzjuden der Landgrafschaft wurde verordnet, “daß sich dieselben in dem Rathause eines jeden Ortes zu bestimmten Stunden einfinden, um der Lehre von der geschehenen Ankunft des Messias aufmerksam zuzuhören”. Die Juden “gehorchten der Not und gingen eben hin, um nachher in ihrer Häuslichkeit im Gebete Kraft und Mut zu finden. Wären die politischen Verhältnisse in den anderen Staaten Deutschlands bessere gewesen, dann hätten sie gern das Land verlassen, das ihnen solch schwere Gewissenspein auferlegte”, interpretierte der Kasseler jüdische Lehrer Ludwig Horwitz im Jahre 1910 das Verhalten seiner hessischen Glaubensbrüder in der Mitte des 17. Jahrhunderts.

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Juden werden zwangsbepredigt - in einer Darstellung von Hieronymus Hess
Bis in die Neuzeit ist das Verhältnis der Kirche zu den Juden von der Vorstellung getragen, bei einigem guten Willen müssten die Juden erkennen, dass ihre hebräische Bibel im Neuen Testament seine Vollendung gefunden hat und Jesus der von den Propheten vorhergesagte Messias ist. Dies nicht zu glauben, gilt als sträfliche Halsstarrigkeit. Zu deren Überwindung dient als probates Mittel die Judenpredigt, an der die Juden bzw. eine Abordnung von ihnen zwangsweise teilzunehmen hatten - in der Regel ohne den erhofften Erfolg.
 
 
   
Das Rotenburger Rathaus als Gemälde von Zirbes 
     
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