Die
Güterschlächterlisten enthielten in fast allen Einzelfällen
unbewiesene Schuldzuweisungen an jüdische Händler und Geldverleiher
für in Konkurs geratene landwirtschaftliche Betriebe Die Güterschlächterlisten
waren trotz des fehlenden Wahrheitscharakters ihrer Aussagen ein wirksames propagandistisches
Mittel in der Mobilisierung von Sympathisanten und Wählern durch die Antisemitenpartei.
Diese Liste war das für die Reichstagswahl 1890 verfasste Flugblatt Nr.
36 der Antisemitischen Volkspartei. Es enthielt in fast allen Einzelfällen
unbewiesene Schuldzuweisungen an jüdische Händler und Grundstücksmakler
für in Konkurs geratene landwirtschaftliche Betriebe. Die Güterschlächterlisten
waren trotz des fehlenden Wahrheitscharakters ihrer Aussagen ein wirksames propagandistisches
Mittel in der Mobilisierung von Sympathisanten und Wählern durch die Antisemitenpartei.
Wann und wie die jeweils behauptete Ausschlachtung der 99 Opfer geschehen sein
soll, wird mit keinem Wort erwähnt. Mit der Güterschlächterliste
wurde - nach Ermittlungen des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus - fast ausschliesslich
in solchen Gegenden agitiert, in denen die angeklagten Güterschlächter
nicht wohnten und nicht bekannt waren. Der Reichstagsabgeordnete Rickert und
der Verein zur Abwehr des Antisemitismus konnten nachweisen, dass es sich in
fast allen aufgeführten Fällen um völlig falsche oder unbewiesene
Behauptungen handelte. Nach Auswertung der Akten bei den Behörden und Gerichten
konnte dies eindeutig festgestellt werden. Was unser Gebiet angeht nur zwei
Beispiele: Zu Nr.38 der Liste bescheinigte der Bürgermeister von Asmushausen,
dass der dort aufgeführte Güterschlächter weder von
dem genannten Bauern Grundbesitz erworben, noch überhaupt in Asmushausen
Grundbesitz zum Zwangsverkauf gebracht hat. Zu Nr.59 der Liste liegt die Bescheinigung
des Bürgermeisters von Ronshausen vor, dass der dort Genannte den aufgeführten
Bauernhof weder erworben noch beim Verkauf beteiligt war.
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