Die
Juden zahlten für ihren Schutz eine Steuer, Schutzgeld genannt. Sie waren
zu einem verleih- oder verkaufbaren Gegenstand geworden. "So wie ein Landmann
sein Vieh vor jedem schädlichen Einfluß zu hüten sucht, um von
ihm einen Nutzen zu ziehen, so beschützten Kaiser und dann auch die Landesherren
ihre Juden, damit die Ertragfähigkeit nicht leide". Wurde anfangs
das Judenregal, wie alle Regalien, von den Kaisern für sich reserviert,
so sehen wir, daß seit dem 13. Jahrhundert das Judenregal an Landesherren
und ebenso an Bischöfe und Städte vergeben wurde, sei es auf Zeit
oder als endgültige Veräußerung".
Doch der Judenschutz war brüchig. Nie waren sie sicher, nicht ausgewiesen
zu werden oder am eigenen Leib Schaden zu nehmen - wie es 1349 in Hersfeld und
1350 in Rotenburg und auch anderswo geschah.