Erst 1477 wird wieder eine Juden-Aufnahme, und zwar die des Juden Vifuß nebst Frau und Gesinde, durch Abt Ludwig gegen eine Bede von 8 fl. für vier Jahre in Hersfeld belegt. Bereits am 25. Juli gestattet der Abt und der Rat der Stadt dem Juden Josep mit Frau und Kindern ebenfalls die Aufnahme. Er braucht nur 3 fl. zu zahlen. Zum ersten Mal findet sich in einer Niederschrift der Hinweis, daß der Abt und der Rat der Stadt die Juden gemeinsam aufgenommen hätten und sich die Abgaben der Juden teilten. Auffällig ist auch die Sorgfalt, mit der in 17 engbeschriebenen Zeilen die Rechte und Pflichten, letztere mehr, der Juden festschreibt. In dieser Form findet man sie später in allen Judenordnungen der Landgrafen von Hessen wieder. Die Aufzählung der für Juden verbotenen Handlungen, wie, nicht handeln mit Diebesgut, nicht übervorteilen u.a, hatte für die Juden den unschätzbaren Vorteil, daß sie nun wußten, was sie nicht durften und was ihnen drohte, falls sie es doch täten. Sozusagen ein Negativrecht. Auch der Nachfolger von Abt Ludwig, Abt Volpert nimmt in den Jahren 1498- 1505 mehrmals Juden in Hersfeld auf. So 1498 den Juden Seul und Sohn Jacob, sowie Salomon, Fifus und Gysche mit den Kindern. Dafür sollen sie dem Abt und der Stadt insgesamt 12 fl Schutzgeld zahlen. Am 28. November 1499, des weiteren am 1. Oktober 1500 und am 8. Juni 1503 wird für vier, und in den beiden letzten Fällen für je drei Jahre verlängert. Ebenfalls erhalten Josep und Kaufman mit Frauen und Kindern am 1. Oktober 1500 für drei, beziehungsweise für sechs Jahre Jahre Aufnahme. Der Vertrag wird für Kaufman am 30. November 1505 verlängert, mit der Option, wenn er danach noch bleiben möchte und seinen Weinhandel aufgibt, kann er dies tun. Damit endet der Nachweis von Juden in Hersfeld für über drei Jahrhunderte.

Quelle: Otto Abbes, Hersfelds jüdische Geschichte, Bad Hersfeld 2002, S.7ff
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