Die Juden zahlten für ihren Schutz eine Steuer,
Schutzgeld genannt. Sie waren zu einem verleih- oder verkaufbaren Gegenstand
geworden. "So wie ein Landmann sein Vieh vor jedem schädlichen Einfluß
zu hüten sucht, um von ihm einen Nutzen zu ziehen, so beschützten
Kaiser und dann auch die Landesherren ihre Juden, damit die Ertragfähigkeit
nicht leide". Wurde anfangs das Judenregal, wie alle Regalien, von den
Kaisern für sich reserviert, so sehen wir, daß seit dem 13. Jahrhundert
das Judenregal an Landesherren und ebenso an Bischöfe und Städte
vergeben wurde, sei es auf Zeit oder als endgültige Veräußerung".
Doch der Judenschutz war brüchig. Nie waren sie sicher, nicht ausgewiesen
zu werden oder am eigenen Leib Schaden zu nehmen - wie es 1349 in Hersfeld
und 1350 in Rotenburg und auch anderswo geschah.
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Dieser Schutzbrief von 1414 für den Juden Josef Meyer und seine Frau Sarah in Rotenburg an der Fulda ist das älteste Dokument seiner Art in den hessischen Territorien. Josef Meyer kam 1414 aus Frankfurt nach Rotenburg.
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