Die
junge Jüdin namens Beyer war durch ihr intimes Verhältnis mit dem
Soldaten aus dem Regiment Prinz Carl religiös und gesellschaftlich in eine
äußerste Notlage geraten, wie sie in ihrer Eingabe
an den Landesherrn vom 26. Oktober 1801 darlegte: Ich bin jetzt weder
Jud noch Christ, kann auch zu der ersteren Religion nicht wieder zurückkehren.
Was eine Schwangerschaft in damaliger Zeit für eine Frau bedeutete, wird
durch die zusätzlich gegebene Begründung ihres Taufwunsches veranschaulicht:
... da ich bei meiner jetzigen Schwangerschaft bereits mit einem Fuß
im Grabe stehe. Den Gedanken, sich taufen zu lassen, behauptete die junge
Jüdin, habe sie schon vor ihrem Fall in sich getragen. War
dies mehr als eine Schutzbehauptung?
Die Skepsis bezüglich der Motive des Religionswechsels, wie sie in dem
Vorgang zu verzeichnen ist, der sich zwei Jahre später abspielte, läßt
es als eher unwahrscheinlich gelten, daß dem Taufgesuch des schwangeren
Judenmädchens stattgegeben wurde.