Die junge Jüdin namens Beyer war durch ihr intimes Verhältnis mit dem Soldaten aus dem Regiment Prinz Carl religiös und gesellschaftlich in eine äußerste Notlage geraten, wie sie in ihrer Eingabe an den Landesherrn vom 26. Oktober 1801 darlegte: “Ich bin jetzt weder Jud noch Christ, kann auch zu der ersteren Religion nicht wieder zurückkehren.” Was eine Schwangerschaft in damaliger Zeit für eine Frau bedeutete, wird durch die zusätzlich gegebene Begründung ihres Taufwunsches veranschaulicht: “... da ich bei meiner jetzigen Schwangerschaft bereits mit einem Fuß im Grabe stehe.” Den Gedanken, sich taufen zu lassen, behauptete die junge Jüdin, habe sie schon vor ihrem “Fall” in sich getragen. War dies mehr als eine Schutzbehauptung?
Die Skepsis bezüglich der Motive des Religionswechsels, wie sie in dem Vorgang zu verzeichnen ist, der sich zwei Jahre später abspielte, läßt es als eher unwahrscheinlich gelten, daß dem Taufgesuch des schwangeren Judenmädchens stattgegeben wurde.

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Der Regimentspfeifer Rundnagel, der das Judenmädchen Beyer geschwängert hatte, diente im Regiment "Prinz Carl", das in Hersfeld stationiert war.
 
     
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