Weil die Zahl der Konvertiten niedrig blieb, wurden die Judentaufen geradezu als Werbeveranstaltungen zelebriert, als Nachweis der Überlegenheit des christlichen Bekenntnisses gegenüber der jüdischen Religion.
Als Taufpaten stellten sich vielfach höhergestellte Persönlichkeiten und Amtspersonen zur Verfügung, mit der erklärten Absicht, die Bedeutung dieses Vorgangs zu unterstreichen. Dafür mag das Beispiel einer Judentaufe in Bebra gelten, wo 1769 der Nentershäuser Amtmann Thiele einer der Paten für den damals 26jährigen Juden Meyer Levi war, der sich dort auf den Namen Wilhelm Henrich Augustus taufen ließ - “nachdem er zuvor sein Glaubensbekenntnis öffentlich dargelegt”, wie es mit Datum vom 28. 5. 1769 im Taufbuch der Pfarrei Bebra heißt. Die Taufe Ruben Salomon/Christian Gottlieb 1807 in Rotenburg verlief dagegen in einem bescheideneren Rahmen, denn hier war es ein “einfacher” Bürger, nämlich der in der Rotenburger Neustadt wohnende Christian Schade, der die Patenschaft für den taufwilligen Juden übernommen hatte. Daß der Vorgang aber auch hier nicht als Routineangelegenheit betrachtet wurde, wird daraus ersichtlich, daß - wie im Kirchenbuch ausdrücklich vermerkt - auch der zweite Pfarrer der Gemeinde und vier namentlich genannte Kirchenälteste dem Taufakt beiwohnten, nämlich Reinhard Biehl, George Biehl, Christoph Möller und Conrad Pabst.
Der die Taufe begehrende Ruben Salomon war sich offenbar sicher, seinen Wunsch gewährt zu bekommen. Denn schon am 31. März 1807, also vier Monate vor dem Tauftermin, bittet er beim Rat der Stadt Rotenburg, ihn “in die Zahl der hiesigen Bürger aufzunehmen”, weil er “einen Handel daselbst etabliren “ will. Vom Konsistorium in Kassel sei ihm nämlich “der Übergang zur christlichen Religion gestattet worden”. Das seinem Antrag beigefügte Dokument enthält aber lediglich die Anweisung des Kasseler Konsistoriums an den Rotenburger Pfarrer Kellner, “den Salomon in den Wahrheiten der christlichen Religion zu unterrichten und wenn er die nöthigen Kenntnisse, um in die christliche Kirche aufgenommen werden zu können, erlangt hat, alsdann zur weiteren Verordnung zu berichten”. Bürgermeister und Rat der Stadt Rotenburg ließen den Antragsteller mit Schreiben vom 3. 4. 1807 wissen, daß über sein Gesuch erst “nach erlangten Erst wenn das Konsistorium eine entsprechende Verordnung “bey uns präsentirt haben wird, so soll auf das gegenwärtige Gesuch eine Resolution erfolgen”. Ob Ruben Salomon als Christian Gottlieb in Rotenburg das Bürgerrecht erwerben konnte, entzieht sich unserer Kenntnis. Ob möglicherweise ein abschlägiger Bescheid ihn veranlaßte, Rotenburg zu verlassen und sich andernorts niederzulassen?

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Glasfenster in der Marburger Elisabethkirche - Ecclesia, die christliche Kirche mit erhobenem Szepter als Siegerin über das blinde Judentum, dessen allegorische Darstellung den Gehörnten (Teufel) in der rechten Hand hält (Synagoga im rechten Glasfenster)
Ecclesia contra Synagoga
     
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