Weil 
  die Zahl der Konvertiten niedrig blieb, wurden die Judentaufen geradezu als 
  Werbeveranstaltungen zelebriert, als Nachweis der Überlegenheit des christlichen 
  Bekenntnisses gegenüber der jüdischen Religion. 
  Als Taufpaten stellten sich vielfach höhergestellte Persönlichkeiten 
  und Amtspersonen zur Verfügung, mit der erklärten Absicht, die Bedeutung 
  dieses Vorgangs zu unterstreichen. Dafür mag das Beispiel einer Judentaufe 
  in Bebra gelten, wo 1769 der Nentershäuser Amtmann Thiele einer der Paten 
  für den damals 26jährigen Juden Meyer Levi war, der sich dort auf 
  den Namen Wilhelm Henrich Augustus taufen ließ - nachdem er zuvor 
  sein Glaubensbekenntnis öffentlich dargelegt, wie es mit Datum vom 
  28. 5. 1769 im Taufbuch der Pfarrei Bebra heißt. Die Taufe Ruben Salomon/Christian 
  Gottlieb 1807 in Rotenburg verlief dagegen in einem bescheideneren Rahmen, denn 
  hier war es ein einfacher Bürger, nämlich der in der Rotenburger 
  Neustadt wohnende Christian Schade, der die Patenschaft für den taufwilligen 
  Juden übernommen hatte. Daß der Vorgang aber auch hier nicht als 
  Routineangelegenheit betrachtet wurde, wird daraus ersichtlich, daß - 
  wie im Kirchenbuch ausdrücklich vermerkt - auch der zweite Pfarrer der 
  Gemeinde und vier namentlich genannte Kirchenälteste dem Taufakt beiwohnten, 
  nämlich Reinhard Biehl, George Biehl, Christoph Möller und Conrad 
  Pabst.
  Der die Taufe begehrende Ruben Salomon war sich offenbar sicher, seinen Wunsch 
  gewährt zu bekommen. Denn schon am 31. März 1807, also vier Monate 
  vor dem Tauftermin, bittet er beim Rat der Stadt Rotenburg, ihn in die 
  Zahl der hiesigen Bürger aufzunehmen, weil er einen Handel 
  daselbst etabliren  will. Vom Konsistorium in Kassel sei ihm nämlich 
  der Übergang zur christlichen Religion gestattet worden. Das 
  seinem Antrag beigefügte Dokument enthält aber lediglich die Anweisung 
  des Kasseler Konsistoriums an den Rotenburger Pfarrer Kellner, den Salomon 
  in den Wahrheiten der christlichen Religion zu unterrichten und wenn er die 
  nöthigen Kenntnisse, um in die christliche Kirche aufgenommen werden zu 
  können, erlangt hat, alsdann zur weiteren Verordnung zu berichten. 
  Bürgermeister und Rat der Stadt Rotenburg ließen den Antragsteller 
  mit Schreiben vom 3. 4. 1807 wissen, daß über sein Gesuch erst nach 
  erlangten Erst wenn das Konsistorium eine entsprechende Verordnung bey 
  uns präsentirt haben wird, so soll auf das gegenwärtige Gesuch eine 
  Resolution erfolgen. Ob Ruben Salomon als Christian Gottlieb in Rotenburg 
  das Bürgerrecht erwerben konnte, entzieht sich unserer Kenntnis. Ob möglicherweise 
  ein abschlägiger Bescheid ihn veranlaßte, Rotenburg zu verlassen 
und sich andernorts niederzulassen?